Unschöne Beläge auf den Zähnen

Kaffee-, Nikotin- und Raucherbeläge werden bei jedem Lachen sofort sichtbar. Diese sind unästhetisch und wirken störend. Mit der Zeit wird darauf geachtet, dass man den Mund nicht mehr so stark öffnet, dass die Zähne dadurch sichtbar werden. Das Positive an diesen Belägen ist, dass diese weder für das Zahnfleisch, noch für die Zähne selber schädlich sind. Laien glauben, dass es sich bei diesen Belägen um Zahnstein handelt, dies ist ein Irrglauben, denn es handelt sich lediglich um harmlose Verfärbungen. Es sind sehr hartnäckige Beläge, welche sich bei der täglichen Zahnreinigung nicht entfernen lassen. Der Beginn dieses Belages ist eine gelbliche Schicht, vorwiegend auf den Frontzähnen, auf den Innenflächen. Diese werden dann zunehmend dunkler.

Der Nachteil von Kaffee-, Nikotin- und Raucherbeläge ist, dass diese keine glatte Fläche bilden. Dies wiederum ist ein idealer Nährboden für Bakterien. Dieser Belag kann auch mit noch so gründlicher Zahnpflege verhindert werden, früher oder später tritt er immer auf.

Eine regelmäßige Reinigung ist sehr wichtig und für die Zahngesundheit verantwortlich. Deshalb sollte diese keinesfalls vernachlässigt werden. Denn durch die richtige Pflege der Zähne zu Hause, kann die Verstärkung der unschönen Beläge auf den Zähnen etwas länger hinaus gezögert werden. Wartet man zu lange mit dem Zahnarztbesuch, kann es sein, dass der Belag den Zahnschmelz angreift und in diesen eindringt. Dies bedeutet, dass sich der Belag auch durch professionelle Reinigung nicht mehr entfernen lässt. Die Behandlung ist sehr wichtig, um auch die Gesundheit für den ganzen Körper gewährleisten zu können. Denn je länger Beläge auf den Zähnen bleiben, desto mehr diverse Beschwerden können mit der Zeit auftreten.

Was kann gegen Kaffee-, Nikotin- und Raucherbeläge gemacht werden

Um Kaffee-, Nikotin- und Raucherbeläge erfolgreich entfernen zu können, benötigt es eine professionelle Zahnreinigung. Diese Reinigung muss durch den Zahnarzt durchgeführt werden. Dies ist die effektivste Behandlung, um diese Beläge längere Zeit nicht mehr zu bekommen. Die professionelle Zahnreinigung führt der Zahnarzt mit dem Air-Flow-Gerät durch. Dies ist ein Pulverstrahlgerät, mit welchem eine Wasser-Spezialsalz-Lösung auf die Zähne gesprüht wird. Durch diese Behandlung wird erstens der Zahnbelag entfernt und gleichzeitig wird der Zahn gehärtet.

Die Neuentstehung von Belägen und Zahnstein wird dadurch verzögert. Denn neben der professionellen Reinigung, behandelt der Zahnarzt die Zähne zusätzlich mit einer Politur, um die Zähne glatt zu polieren. Deshalb haften die Beläge auf den frisch gereinigten und polierten Zähne weniger.

Wenn man viel Kaffee konsumiert und noch Raucher ist, sollte der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt für die professionelle Zahnreinigung zur Routine werden.

Auf dem Markt gibt es diverse Produkte gegen Zahnbeläge, welche nahezu Wunder versprechen. So zum Beispiel die sogenannten „Weißmacher-Zahnpasten“. Von solchen Produkten sollte man absehen, da diese häufig Inhalte aufweisen, welche starke Schmirgelstoffe oder Säuren enthalten. Diese Stoffe können die Haftbarkeit der Kaffee-, Nikotin- und Raucherbeläge noch zusätzlich begünstigen. Neben dem Angreifen des Zahnes, können solche Präparate auch das Zahnfleisch angreifen.

Die Schallzahnbürste, welche in der TV-Werbung als Wunderzahnbürste angepriesen wird, kann durchaus ausprobiert werden, obwohl der Belag davon nicht entfernt werden kann. Aber die Zahnbürste verursacht mit Sicherheit keine Beschädigungen am Zahn und am Zahnfleisch. Welche Zahncreme am besten angewendet werden sollte, kann man vom Zahnarzt erfahren. Auf keinen Fall eine der vielen Raucher-Zahncremes, welche eine übermäßige Abrasion verursachen. Abrasion heisst so viel wie Abnutzung, also nutzen diese Zahnpasten den Zahn ab, was nicht sein sollte.

Übernahme der Kosten bei einer Kaffee-, Nikotin- und Raucherbeläge Behandlung

Da es sich bei diesen Belägen nicht um Zahnstein handelt, sondern um Beläge, welche von dem Konsum von Kaffee oder Nikotin herrühren, sind diese Behandlungen im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkasse nicht enthalten. Also muss die Behandlung beim Zahnarzt aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Ebenfalls können die Kosten für spezielle Zahnbürsten nicht der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden. In jedem Fall kann die Krankenkasse angefragt werden, welche Kosten für welche Behandlungen getragen werden und welche nicht. Es kann auch Unterschiede geben, von welchen man nichts weiß, deshalb ist das Anfragen wichtig.

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