Schwanger am Arbeitsplatz – was zu beachten ist

Schwanger und berufstätig – wie lässt sich das vereinbaren? Diese Frage geht vielen schwangeren Frauen durch den Kopf, denn sie wollen durch die Berufstätigkeit das Leben des Kindes nicht gefährden. Schwangere genießen besondere Rechte am Arbeitsplatz. Die Frau muss die Schwangerschaft sofort beim Arbeitgeber melden, damit sie dieser Rechte beanspruchen kann. Der Vorgesetzte muss auch über den errechneten Geburtstermin informiert werden, denn daraus ergibt sich der Beginn des Mutterschutzes. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Attest verlangen, die Kosten dafür, muss er tragen. Den Zeitpunkt, wann der Chef von der Schwangerschaft der Mitarbeiterin informiert wird, bestimmt die werdende Mutter selbst, ratsam ist es jedoch, dies so früh wie möglich zu tun, um in Genuss der Rechte zu kommen.

Die Rechte einer werdenden Mutter

Schwangere Frauen haben am Arbeitsplatz besondere Rechte. An erster Stelle steht der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft. Der Schwangeren darf während der Schwangerschaft und auch 4 Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. Dabei ist es egal, ob man Voll- oder Teilzeit arbeitet oder auch einen Minijob ausübt. Sollte eine Kündigung ausgesprochen werden, bevor die werdende Mutter ihre Schwangerschaft gemeldet hat, muss die Frau innerhalb von 2 Wochen ein Attest über die Schwangerschaft vorlegen, die Kündigung ist damit hinfällig. Von dieser Regelung ist kein Betrieb ausgenommen, Großbetriebe müssen sich ebenso danach halten wie Kleinbetriebe. Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

Gefährliche Arbeiten für Mutter und das Ungeborene

Arbeiten, die eine Gefahr für Mutter und/oder Kind darstellen, dürfen nicht mehr verrichtet werden. Dazu gehören Arbeiten, wo die Frau Lärm, Staub, Dämpfen, Kälte, Hitze, Nässe, Lärm oder Erschütterungen ausgesetzt ist. Der Arbeitgeber muss der werdenden Mutter eine andere Arbeit zuteilen. Ebenso darf die Schwangere keine schweren Lasten heben und auch nicht ständig sitzen oder stehen müssen. Ab dem 5. Monat darf eine schwangere Frau nicht länger als 4 Stunden am Tag stehende Arbeiten verrichten. Mehrarbeit, sowie Nachtarbeit sind größtenteils auch verboten.

Die Schwangere hat das Recht, ausreichende Pausen zu machen, für Arzttermine muss sie von der Arbeit freigestellt werden. Wird eine Risikoschwangerschaft attestiert, ist dieses ärztliche Attest vorzulegen, die werdende Mutter ist sofort vom Dienst freigestellt, bekommt allerdings ihr Gehalt weiter bezahlt.

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