Cannabis für die medizinische Anwendung

In Deutschland ist Hanf seit 2011 ein verkehrsfähiges und verschreibungspflichtiges Heilmittel – vorausgesetzt, er ist „in Präparaten enthalten, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind“ – oder es stammt aus staatlich kontrolliertem Anbau oder aus Importen. Schon die alten Hochkulturen in China oder Ägypten verwendeten es als Medikament. So war die Pflanze während des grössten Teils der Menschheitsgeschichte legal. Erst im letzten Jahrhundert haben die meisten Nationen Hanf per Gesetz verboten – wegen der unvorhersehbaren psychoaktiven Wirkungen der Pflanze, teilweise aber auch aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen.

Generell lässt sich sagen, dass Cannabis als Medikament weder ein Allheilmittel noch für den Massenkonsum geeignet ist. Nach der neuen Rechtslage können es Ärzte in Ausnahmefällen schwerkranken Menschen in pharmazeutischer Qualität verschreiben. Schwerkranke können Cannabis nur unter sicheren Bedingungen erhalten, wenn sie von den Krankenkassen Medikamente oder Heilmittel verschrieben bekommen.

Zufällige Beobachtungen haben bereits Hinweise auf therapeutisch nützliche Effekte gegeben, wie z.B. die Beobachtung in einer Studie über die appetitanregende Wirkung von THC bei Patienten mit Alzheimer-Krankheit im Jahr 1997, wo das verwirrende Verhalten abnahm, oder die Entdeckung der augeninnendrucksenkenden Wirkung Anfang der 1970er Jahre. 1971 führte die systematische Erfassung der Cannabiswirkungen bei gesunden Cannabiskonsumenten ebenfalls zur Entdeckung des augeninnendrucksenkenden Effekts.

Gesetzeslage

Gemäss der am 9. März 2017 veröffentlichten Proklamation können bedürftige, chronisch schwerkranke Patienten Cannabis auf Rezept erhalten, wobei die Kosten von den Krankenkassen getragen werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte jedoch im April 2016 in einem Beschwerdeverfahren einem unheilbar kranken Mann ausnahmsweise erlaubt, es selbst zur Selbsttherapie anzubauen. Ärzte sollen eigenverantwortlich feststellen, ob eine Cannabistherapie sinnvoll ist, auch wenn im Einzelfall andere Behandlungsmöglichkeiten bestehen. Von 2007 bis März 2017 wurde erstmals eine solche Ausnahmegenehmigung für einen an Multipler Sklerose erkrankten Patienten erteilt, da eine solche Freigabe nach dem Gesetz „aber ausnahmsweise für wissenschaftliche oder andere Zwecke im öffentlichen Interesse“ möglich ist. Mehr zu diesem Thema bietet auch cannamuse.de.

Um die Versorgung sicherzustellen, wird der Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke in Deutschland ermöglicht und die Einfuhr von bis zu 42,8 Tonnen Cannabis erlaubt. Aus diesem Grund arbeiten deutsche Händler auch mit Ehepartnern in anderen europäischen Ecken wie Mazedonien zusammen, um die Versorgungssicherheit auch in Zukunft zu gewährleisten.

Der Eigenanbau bleibt verboten. Mit der am 10. März 2017 in Kraft getretenen Gesetzesänderung hat eine anonyme Begleitstudie des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) begonnen, deren erste Ergebnisse im Mai 2019 vorgestellt wurden.

Studien zu Cannabis und dessen Wirkungen

Bei HIV/AIDS weisen einige Studien auf die günstige gewichtsstimulierende Wirkung von medizinischem Cannabis hin. Aus der Beobachtung verschiedener methodologischer Übersichtsarbeiten zu medizinischem Cannabis bei Schmerzen bleiben jedoch Restzweifel bestehen. Die Wirkung von Cannabis auf Schlafstörungen war bisher nicht der Hauptgegenstand der wissenschaftlichen Forschung. Einige Studien empfehlen auch den Einsatz von Cannabinoiden zur Schmerzbehandlung und Palliativpflege als persönlichen Therapieversuch. Bislang gibt es nur wenige Forschungsergebnisse zu Cannabis als Medikament gegen Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörungen (ADHS): Es sind vor allem Erfahrungsberichte veröffentlicht worden. Eine Fallstudie zeigte auch, dass sich ein Patient mit intensiven ADHS-Symptomen (unangemessenes Verhalten, Unaufmerksamkeit) nach THC-Konsum verhalten konnte.

Schwere Nebenwirkungen und Studienabbrüche aufgrund von Medikamentenunverträglichkeit treten bei der Erforschung aller klinischen Anwendungen von Cannabis auf. Trotz einer Fülle von anekdotischen Bulletins über die Wirksamkeit von Cannabis gegen Übelkeit und Erbrechen während einer Chemotherapie fehlt es nicht an qualitativ hochwertigen randomisierten Studien. Zahlreiche ältere wissenschaftliche Studien sind jedoch aufgrund ihres Designs oder ihrer schlechten methodischen Qualität als eng gefasst zu betrachten.

Nach vielversprechenden Bulletins zu den Auswirkungen von Cannabis in Einzelfällen hat die Tendenz zur Behandlung von Epilepsie mit Cannabis im letzten Jahrzehnt zugenommen. Die Entwicklung eines geeigneten Rezeptes zur oralen Verabreichung erwies sich jedoch als problematisch.

Anwendungen von Cannabis

Es gibt einige positive Erfahrungen mit der Cannabis-Therapie bei Tourette-Syndrom, Dystonie und tardiver Dyskinesie, und die erste kontrollierte Forschung über ihre Anwendung beim Tourette-Syndrom liegt jetzt vor. Cannabisprodukte könnten auch möglicherweise zur Behandlung von L-Dopa-induzierten Bewegungsstörungen bei der Parkinson-Krankheit eingesetzt werden, ohne die Grunderkrankung zu verschlimmern. Trotz gelegentlich positiver Bulletins konnte kein objektivierbarer Erfolg bei und für die Huntington-Krankheit gefunden werden.

Bei akuten postoperativen Schmerzen wurde kein größerer Nutzen von medizinischem Cannabis im Vergleich zu Placebos beobachtet. Dennoch ist die Wirkung der Arzneipflanze bei neuropathischen Schmerzen, so genannten Nervenschmerzen, wissenschaftlich belegt. Eine Überprüfung der Schmerzen bei Multipler Sklerose aus dem Jahr 2017 konnte keine statistisch signifikanten Kontraste zur Placebo-Behandlung nachweisen. Es liegen nur zu wenige Studien vor, um daraus klare Empfehlungen ableiten zu können. Bei einigen MS-Patienten wurde aber eine Linderung des Tremors beobachtet.