Röteln – eine typische Kinderkrankheit

Röteln ist eine Infektionskrankheit, die weltweit vorkommen kann. Auslöser der Krankheit sind Viren. Die Krankheit gehört zu den ganz typischen Kinderkrankheiten. Das infizierte Kind bekommt einen feinen Hautausschlag. Es bilden sich Knötchen am Körper des Kindes die hellrot sind. Der Ausschlag bei Röteln beginnt am Gesicht und breitet sich dann über den Rumpf des Kindes aus.

Ursachen und Symptome bei Röteln

Der Röteln Erkrankung liegt ein Virus zugrunde. Dieser Virus nennt sich auch Rubivirus. Der einzige bekannte Wirt ist der Mensch. Kinder, die diese Krankheit einmal hatten, sind gegen diesen Erreger ihr Leben lang immun. Die Inkubationszeit beträgt ungefähr zwei bis drei Wochen. Die Viren können außerhalb des menschlichen Körpers nicht lange leben. Sie werden durch eine Tröpfcheninfektion wie Husten oder Niesen übertragen. Eine Ansteckung durch Nutzen des gleichen Bestecks und durch Küssen ist auch möglich. Schwangere die an Röteln erkranken können das Virus an ihr ungeborenes Baby übertragen.

Die Symptome bei Röteln äußern sich durch Vergrößerung der Lymphknoten. Die Schleimhäute des Kindes sind entzündet und Fieber macht sich bemerkbar. Kurz danach wird der Hautausschlag sichtbar. Dieser beginnt in den meisten Fällen hinter den Ohren. Danach macht er sich am Gesicht, am Hals und am gesamten Körper des Kindes bemerkbar.

Tritt diese Phase ein, schmerzen die vergrößerten Lymphknoten besonders im Nackenbereich und an den Ohren. Es treten Gelenksschmerzen, eine vergrößerte Milz und eine Bindehautentzündung auf. Der Ausschlag bei der Röteln Erkrankung ist meistens nach ungefähr drei Tagen wieder abgeklungen. Bei ca. der Hälfte der Erkrankungen treten keine Symptome auf.

Diagnose und Therapie bei Röteln

Falls Eltern den Verdacht auf eine Röteln Erkrankung bei ihrem Kind feststellen, sollten sie umgehend einen Arzt aufsuchen. Dieser wird dem Kind Blut abnehmen, denn nur so kann wirklich festgestellt werden, ob es sich um diese Krankheit handelt oder nicht. Der Ausschlag des Kindes kann keine genaue Auskunft über eine Erkrankung geben, denn viele andere Kinderkrankheiten wie Scharlach, Ringelröteln oder Masern treten auch mit einem sehr ähnlichen Hautausschlag auf. Nur im Blut des Kindes können die spezifischen Antikörper oder die RNA nachgewiesen werden. Bei Schwangeren Frauen kann auch anhand des RNA-Nachweis nachgewiesen werden, ob eine Röteln Erkrankung vorliegt. Hierfür wird Fruchtwasser entnommen und untersucht.

Wenn ein Kind an Röteln erkrankt ist, können lediglich die Beschwerden des Kindes gelindert werden. Es kann ein fiebersenkendes und schmerzstillendes Mittel wie Ibuprofen oder Paracetamol verabreicht werden. Liegt eine Gelenksentzündung vor, dann müssen Entzündungshemmer verabreicht werden. Kinder die an dieser Krankheit erkrankt sind, müssen unbedingt Bettruhe einhalten. Sie sollten keinesfalls mit anderen Menschen in Kontakt treten, damit eine Ansteckung verhindert wird. Wenn der Hautausschlag am Körper des Kindes verschwindet, kann keine Röteln Ansteckung mehr erfolgen.

Die Röteln Erkrankung läuft in den meisten Fällen ohne Komplikationen ab. Bei den meisten Kindern treten nicht einmal Beschwerden auf. Menschen, die einmal erkrankt sind, tragen eine lebenslange Immunität in sich und können sich nicht ein zweites Mal anstecken. In seltenen Fällen, wenn die Impfung oder die Erstinfektion sehr lange zurückliegt, kann eine zweite Erkrankung stattfinden. Dennoch findet diese Reinfektion wirklich sehr selten statt. Bei der zweiten Röteln Erkrankung finden fast keine Symptome und Beschwerden statt. An Röteln erkrankte Kinder sollten Bettruhe einhalten, und der Kontakt zu schwangeren Frauen sollte bei einer Röteln Erkrankung unbedingt vermieden werden.

Der Krankheit Röteln kann durch eine Impfung vorgebeugt werden. Die Impfung muss zwei Mal durchgeführt werden. Leider vergessen sehr viele Menschen die Zweitimpfung und somit können sie keinen ausreichenden Schutz empfangen. Kinder werden zwischen ihrem 11. und 14. Lebensmonat geimpft. Bis zum Ende des zweiten Lebensjahres sollte die Zweitimpfung erfolgen. Wenn Eltern innerhalb dieses Zeitraums die Zweitimpfung vergessen, sollte diese bis zur Einschulung nachgeholt werden. Menschen die einen unvollständigen Impfschutz erhalten haben, oder denen über ihren Impfstatus keinerlei Informationen vorliegen können dies nachholen. Dies empfiehlt sich vor allem bei Frauen im gebärfähigen Alter, Frauen, die nur eine Röteln Impfung erhalten haben und Menschen, die in der Geburtshilfe, Pädiatrie, Schwangerschaftsbetreuung und oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten.

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