Erwerbsunfähigkeits-Versicherung – sinnvolle Absicherung für Arbeitnehmer

Seit der Einführung der neuen Rentenreform ist nicht nur die Frage, der privaten Rentenversicherung immer mehr in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt, sondern auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Arbeitnehmern einen umfassenden Schutz bietet.

Natürlich wünschen sich die meisten Arbeitnehmer, dass sie so lange wie möglich in ihrem Beruf tätig sein können, im Idealfall bis zum Beginn ihrer Rente. Doch in manchen Fällen ist das nicht möglich. Unvorhergesehene, schwere Krankheiten oder Unfälle können den Arbeitnehmer zu einem Invaliden machen, der nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann.

Ohne den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung wäre er in diesem Fall gezwungen, am Rande der Armutsgrenze zu leben. Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat allerdings auch einen entscheidenden Nachteil gegenüber einer herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt erst, wenn der Versicherte in keinem Beruf mehr tätig sein kann, dass heißt im konkreten Fall, wenn er zu 100 Prozent arbeitsunfähig geworden ist.

Im Gegensatz dazu greift die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits ab einer Arbeitsunfähigkeit von nur 50 Prozent. Daher ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch wesentlich teurer, weswegen viele einzig auf den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung zurückgreifen, da diese Versicherung zumindest das schlimmste Szenario abdeckt, nämlich die völlige Berufsunfähigkeit.

Die Leistungen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung hängen stark von den jeweiligen Anbietern ab

Wie so oft auf dem Versicherungsmarkt sind auch die Leistungen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung verschieden und unterscheiden sich je nach Anbieter. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dann greift, wenn der Versicherte nicht mehr als sieben Stunden pro Woche einer normalen Tätigkeit nachkommen kann. Ab diesem Zeitpunkt springt die Versicherung ein und der gewohnte Lebensstandard kann durch die Zahlungen in ziemlich gleichbleibendem Maße erhalten werden.

Beim Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung muss sich der Versicherte bereits entscheiden, welche Art der Zahlungen er im Schadensfall in Anspruch nehmen möchte. Zur Wahl stehen, die monatliche Auszahlung eines gewissen Rentenbetrags oder aber eine einmalige Auszahlung einer gewissen Summe. Empfehlenswert ist die Rentenzahlung, da sie besser dazu geeignet ist, auf längere Sicht gesehen, den Lebensstandard zu erhalten.

Interessant ist auch die Tatsache, dass manche Anbieter bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung einen so genannten Nichtraucher-Bonus anbieten. Nichtraucher profitieren von höheren Überschüssen, aber auch Raucher, die im Laufe der Erwerbsunfähigkeitsversicherung die Sucht aufgegeben haben, bekommen einen Vorteil gut geschrieben, was sich im Schadensfall bemerkbar macht. Ein Vergleich zwischen den einzelnen Anbietern lohnt sich, da die Beiträge und Leistungen sehr weit auseinander gehen können. Es ist durchaus möglich, den gleichen Leistungskatalog bei einem anderen Anbieter zu wesentlich günstigeren Konditionen zu erhalten.

Mindesteintrittsalter der Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet bessere Eintrittskonditionen als eine vergleichbare Berufsunfähigkeitsversicherung. Vor dem Abschluss eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine gesundheitliche Prüfung notwendig, sowie die Beantwortung eines Fragenkatalogs. Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung entfällt dieses Prozedere, meistens werden nur zwei bis drei Risikofragen gestellt.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung umschließt auch einige Berufsgruppen, die bei einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung nicht enthalten sind, da sie aufgrund des beruflichen Risikos schon gefährdet sind. Weiterhin ist das maximale Eintrittsalter höher. Ab 15 bis zu einem maximalen Alter von 57 Jahren kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, wobei aber die Mindestdauer der Versicherung 10 Jahre betragen muss. Es besteht auch die Möglichkeit einer Nachversicherung. Sollte der Versicherte, aufgrund verschiedener Anlässe, eine Erhöhung des Versicherungsschutzes wünschen, so ist dies problemlos möglich, auch ohne eine zusätzliche gesundheitliche Prüfung.

Auch für Berufsanfänger lassen sich bei den einzelnen Anbietern günstige Konditionen finden, die speziell auf die geringen Einkommensverhältnisse zu Beginn des Berufslebens abgestimmt sind.

Sollte dann der Versicherungsfall eintreten, so muss der Versicherte, ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, nachweisen, dass er gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, einer beruflichen Tätigkeit mindestens drei Jahre lang nicht mehr nachgehen zu können. Es ist zu beachten, dass die Versicherung nicht einspringt, sofern der Versicherte noch einer anderen Tätigkeit nachgehen kann, unabhängig davon, ob der Arbeitsmarkt das zulassen würde. Einige Anbieter bieten es mittlerweile schon an, eine halbe Erwerbsunfähigkeitsrente auszuzahlen. Diese wird gezahlt, wenn der Versicherte in der Lage ist, mindestens drei bis sechs Stunden am Tag arbeiten zu können.

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