Die Zahnwurzel spielt bei der Gesunderhaltung der menschlichen Zähne eine große Rolle. Nur durch eine gesunde Zahnwurzel hält den Zahn fest und stabil im Kiefer. Innerhalb der Zahnmedizin befasst sich der Teilbereich Endontologie vor allem mit der Gesunderhaltung der Zahnwurzel.
Zahnärzte, die sich auf diesen Teilbereich der Zahnmedizin spezialisiert haben, bieten ihren Patienten ein großes Spektrum an diagnostischen Maßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten an. Diese beinhaltet auch die Prävention vor Wurzelerkrankungen.
Die Wurzelentzündung und ihre Behandlung
Eine Entzündung der Zahnwurzel ist die häufigste Erkrankung im Bereich der Zahnwurzel und des Zahnmarks. Ursache für eine Wurzelentzündung ist eine bakterielle Infektion, meist infolge von Karies oder einer anderen Verletzung es Zahns. Da der den Zahn schützende Zahnschmelz nicht mehr vorhanden ist, können Keime und Bakterien ungehindert in den Zahn eindringen und so in der Zahnwurzel eine schmerzhafte Entzündung hervorrufen.
In der Vergangenheit wurde in der Regel der Zahn bei einer Wurzelentzündung gezogen. Dank der Fortschritte in der Zahnmedizin und besonders der Endontologie sind heute sehr gute Behandlungsmöglichkeiten vorhanden. Besteht der Verdacht einer Wurzelentzündung, kann dieser durch eine Röntgenaufnahme bestätigt werden. Anhand dieser lassen sich auch die Behandlungsmöglichkeiten im Bereich der Endontologie aufzeigen, die je nach Schwere der Entzündung unterschiedlich ausfallen kann.
Die gängigste Art der Wurzelbehandlung stellt hier eine Entfernung des erkrankten Nervengewebes des Zahnes dar. Nachdem der betroffene Zahn durch eine Betäubung schmerzunempfindlich gemacht wurde, wird das Nervengewebe vollkommen entfernt und die Zahnwurzelinnenseite sehr genau gereinigt.
Um sicher zustellen, dass keine Bakterien mehr in der Wurzel vorhanden sind, führt der Zahnmediziner eine antibakterielle vorläufige Einlage in die Wurzel ein und verschließt provisorisch den Zahn. Einige Tage später wird der Zahn erneut geöffnet und die Einlage vollständig entfernt. Der Wurzelkanal wird danach mit einem Gemisch aus Guttapercha – dem Milchsaft des Guttaperchabaumes – und einem zementähnlichen Versiegler gefüllt. Im Anschluss wird auch die Zahnoberfläche erneut und nun dauerhaft verschlossen.
In seltenen Fällen kann es nach einer Wurzelbehandlung zu einer erneuten Entzündung in der Zahnwurzel kommen. In einem solchen Fall ist dann oftmals eine Wurzelspitzenresektion nötig, bei der die Wurzelspitze vollkommen entfern wird. Dieses kann im Nachhinein den Verlust des Zahnes zur Folge haben. Dieser Verlust kann jedoch mit einer Zahnimplantation oder einer Brücke ausgeglichen werden.
Nach einer Wurzelbehandlung kann sich die Farbe des behandelten Zahns leicht verfärben, welches je nach Sitz des behandelten Zahns eine optische Störung bedeutet kann. Die Endontologie befasst sich daher auch mit der Wiederherstellung der natürlichen Zahnfarbe. Hier besteht z.B. die Möglichkeit, den Zahn durch eine Bleichung wieder aufzuhellen.
Eine andere Methode um die natürliche Zahnfarbe wieder herzustellen und gleichzeitig den Zahn dauerhaft und fester als mit Zement zu verschließen, bieten Inlays. Diese werden anhand eines passgenauen Abdrucks des Zahns im zahntechnischen Labor hergestellt. Hierbei wird in der Regel sehr hartes Presskeramik verwendet, um eine lange Lebensdauer zu gewährleisten. Im Anschluss wird das fertige Keramik-Inlay mit einem speziellen Kunststoffkleber sehr genau an den Zahn angepasst. Während dieser Arbeit wird besonders darauf geachtet, dass der Kunststoffkleber, der zusätzlich mit Keramik verstärkt wurde, auch jede noch so kleine Fuge des Zahns füllt, um ein späteres Eindringen von Keimen etc. zu unterbinden.
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen für Wurzelbehandlung
Der Wunsch der Zahnmedizin und auch dem Teilbereich der Endontologie ist es, die eigenen Zähne so lange wie möglich zu erhalten. Eine dieser Möglichkeiten ist die Wurzelbehandlung. Obwohl ein wurzelbehandelter Zahn noch eine sehr gute Lebensdauer aufweist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen seit 2004 nur noch dann die Kosten, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Ist dieses nicht der Fall, muss der Patient die Kosten dafür selber tragen. Alternativ muss sonst der Zahn gezogen werden und z. B. mit einer Brücke oder einem Implantat ersetzt werden. Die Kosten für ein Inlay hingegen werden grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Der Zahnarzt ist jedoch dazu verpflichtet, vor Beginn der Behandlung über die entstehenden Kosten zu informieren und einen Heil- und Kostenplan zu erstellen. Der dann bei der Krankenkasse eingereicht und geprüft werden kann.