Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung

Hinsichtlich der angebotenen Leistungen im Bereich der Krankenversicherung ist das Spektrum bei der privaten Krankenversicherung in der Regel deutlich größer und es werden mehr Leistungen erbracht, als es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Damit auch der gesetzlich Versicherte diese Diskrepanz „ausgleichen“ kann, gibt es die Möglichkeit, verschiedene Zusatzversicherungen im Bereich der Krankenversicherung anzuschließen.

Diese werden dann auch allgemein als Krankenzusatzversicherungen bezeichnet. Der Kunde kann sich mit Hilfe dieser Zusatzversicherung dann seinen individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen. Zu den am häufigsten verwendeten Zusatzversicherungen im Bereich der Krankenversicherung gehören unter anderem

  • die Zahnzusatzversicherung,
  • die Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen,
  • die Augenzusatzversicherung,
  • die Zusatzversicherung für Ersatz von Seh- und Hörhilfen,
  • die Zusatzversicherung für alternative Behandlungsmethoden und
  • die Krankentage- und Krankenhaustagegeld-Versicherung.

Was diese Zusatzversicherungen genau leisten und beinhalten, wird im Folgenden etwas näher erläutert.

Zusatzversicherungen nach ihrem Zweck richtig auswählen

Die Zahnzusatzversicherung ist inzwischen im Grunde jedem gesetzlich Krankenversicherten zu als Ergänzung zu empfehlen. Je nachdem, ob man sein Bonusheft gepflegt hat oder nicht, erstattet die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz nur noch zwischen 50 und 65 Prozent der jeweiligen Material- und Behandlungskosten. Im schlechtesten Fall muss der Versicherte also die Hälfte der Gesamtkosten aus eigener Tasche bezahlen, und das können bei aufwendigerem Zahnersatz leicht viele hundert Euro werden.

Die private Zahnzusatzversicherung kann diese Lücke ganz oder zum größten Teil schließen. Die Zusatzversicherung übernimmt in der Regel die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und Erstattungsbetrag durch die gesetzliche Krankenversicherung, entweder in voller Höhe oder bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten. Somit müsste der Versicherte nur noch einen geringe Eigenanteil bei Zahnersatz zahlen. Positiv ist in diesem Zusammenhang noch zu erwähnen, dass die Zahnzusatzversicherung je nach Eintrittsalter des Versicherten bereits für monatlich 5-15 Euro zu erhalten ist und inzwischen von nahezu allen privaten Krankenversicherern angeboten wird.

Neben der Zahnzusatzversicherung wird auch die Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen recht häufig als Erweiterung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vom Kunden genutzt. Durch diese Versicherung wird man als gesetzlich Versicherter praktisch bei einem Krankenhausaufenthalt zum Privatpatienten. Dieses äußert sich zum Beispiel in den Leistungen, dass man in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht wird, statt in einem Drei- oder Vierbettzimmer, wie es bei gesetzlich Versicherten oftmals der Fall ist. Zudem hat man mindestens einmal täglich Anspruch auf eine Visite des Chefarztes.

Im Allgemeinen ist es zudem so, dass modernere Untersuchungsmethoden und Behandlungsmethoden vor allem bei privat versicherten Patienten angewandt werden, sodass man auch in dieser Hinsicht einen Vorteil genießen kann. Auch wenn es von vielen Ärzten und dem Pflegepersonal abgestritten wird, so wird man als privat Versicherter häufig bevorzugt und freundlicher behandelt, als ein gesetzlich Versicherter. Auch in diesem Bereich ist also der Abschluss einer Zusatzversicherung für die stationäre Behandlung vorteilhaft.

Spezielle Zusatzversicherung zur Minderung bestimmter Risiken

Eine relativ neue Zusatzversicherung im Bereich der privaten Krankenzusatzversicherungen ist die so genannte Augenversicherung, welche noch von relativ wenigen Versicherungen angeboten wird. Durch den Abschluss dieser Versicherung erhält der Versicherte in der Form Leistungen, dass bestimmte Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden, zumindest zum Teil kostenmäßig übernommen werden.

Ein typisches Beispiel ist hier das Lasern der Augen zur Korrektur von Fehlsichtigkeit. Während diese Behandlung völlig unverständlicherweise von der gesetzlichen Krankenversicherung als eine Art Schönheitsoperation angesehen wird, erstattet die Augenzusatzversicherung diese Behandlung oftmals sogar in vollem Umfang. Durch das Augenlasern kann die Sehstärke häufig auf Dauer vollkommen korrigiert werden, sodass der Versicherte keine Sehhilfen in Form einer Brille oder von Kontaktlinsen mehr benötigt. Auch die Kosten für die genannten Sehhilfen werden übrigens häufig bis zu einem bestimmten Höchstbetrag von der Augenversicherung als Zusatzversicherung übernommen.

Abgesehen von der Augenversicherung kann man zudem eine Zusatzversicherung abschließen, die einen Kostenbeitrag zur Beschaffung von Seh- oder Hörhilfen leistet. Falls man aus medizinisch notwendiger Sicht also beispielsweise eine Brille, Kontaktlinsen oder Hörhilfen benötigt, werden die Kosten für die Anschaffung bis zu einem Höchstbetrag von der Zusatzversicherung übernommen. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt mittlerweile gar nichts mehr zu Brillen oder Hörgeräten hinzu, sodass sich der Abschluss der Zusatzversicherung durchaus lohnen kann.

Wer besonders der alternativen Medizin vertraut, hat auch für diesen Bereich die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschießen, da die Behandlung beim Heilpraktiker oder beim Homöopathen normalerweise von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen wird.

Aus finanzieller Sicht kann auch der Abschluss einer Zusatzversicherung in Form einer Krankenhaus- oder Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein. Während Angestellte zunächst über sechs Wochen bei Arbeitsunfähigkeit volles Gehalt weiter bekommen, erleiden Selbstständige beispielsweise oftmals ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit einen Verdienstausfall. Durch die Krankentagegeldversicherung kann man diesen Ausfall kompensieren. Die Versicherung zahlt pro Tag, an dem man ärztlich bescheinigt arbeitsunfähig ist, einen vorher vereinbarten Geldbetrag. Diesen erhält man bei der Krankenhaustagegeld-Versicherung für jeden Tag, an dem man sich in stationärer Behandlung befindet.

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