Zahnversicherungen und Zahnzusatzversicherungen

Auch als gesetzlich Krankenversicherter hat man die Möglichkeit, die geringeren Leistungen der gesetzlichen gegenüber der privaten Krankenversicherung auf bestimmte Art und Weise auszugleichen. Dieses kann vor allem durch den Abschluss von privaten Zusatzversicherungen im Krankenversicherungs-Bereich geschehen.

Zu den wichtigsten Zusatzversicherungen in diesem Versicherungsbereich zählen in erster Linie die Zahnversicherungen und Zahnzusatzversicherungen.

Die Zahnversicherungen und Zahnzusatzversicherungen stellen eine Ergänzung zum gesetzlichen Krankenversicherungsschutz im Bereich der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes dar. Wichtig sind die privaten Zahnversicherungen und Zahnzusatzversicherungen im Grunde für alle gesetzliche Versicherten, da man bei bestimmten Behandlungen des Zahnarztes nur noch maximal 65 Prozent der Kosten erstattet bekommt. Darunter fallen vor allem die besonders teuren Zahnersatz-Behandlungen.

Je nachdem, wie regelmäßig man Einträge in das Zahn-Bonusheft hat machen lassen, bekommt man für den Zahnersatz und die anfallenden Behandlungskosten nur noch 50-65 Prozent von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Die 65 Prozent gibt es auch nur dann, wenn man das Bonusheft über mindestens 10 Jahre hinweg kontinuierlich gepflegt hat. Sind es nur fünf vollständige Jahre erhält man noch 60 Prozent der Kosten erstattet. Sind über einen Zeitraum von weniger als fünf Jahren Einträge im Bonusheft vorhanden, werden nur noch 50 Prozent der Kosten für den Zahnersatz von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Diese auf jeden Fall entstehende Lücke kann man mittels der privaten Zahnzusatzversicherung ganz oder zumindest zum größten Teil schließen.

Private Zahnversicherungen vs. gesetzliche Versicherungsleistungen

Inzwischen gibt es zahlreiche Anbieter von privaten Zahnversicherungen und Zahnzusatzversicherungen, die in diesem Bereich auch mit verschiedenen Tarifen und Leistungen am Markt vertreten sind. Man sollte daher auf jeden Fall vor dem Abschluss einer solchen Zusatzversicherung die unterschiedlichen Angebote hinsichtlich der Leistung und des Beitrages miteinander vergleichen. Es bestehen nicht nur deutliche Preisunterschiede bei den einzelnen Anbietern von Zahnversicherungen und Zahnzusatzversicherungen, sondern auch die erbrachten Leistungen sind nicht stets identisch.

Im Leistungsbereich fällt zum Beispiel auf, dass manche Zahnzusatzversicherungen nur 75 Prozent des Rechnungsbetrages übernehmen (natürlich unter Abzug des Anteils der gesetzlichen Krankenversicherung), und andere Versicherungen bis zu 90 Prozent oder sogar 100 Prozent der entstehenden Kosten übernehmen. Für den Versicherten hat diese Auswahl sicherlich auch einen Vorteil, denn man man die Wahrscheinlichkeit von Zahnersatz in der nächsten Zeit bei sich selber als sehr gering einschätzt, kann man durch einen Tarif mit einer Kostenerstattung von nur 75 Prozent natürlich einiges an Beitrag einsparen.

Im Rahmen der privaten Zahnzusatzversicherungen werden in der Regel drei Leistungsarten bzw. Bereiche der Zahnmedizin unterschieden. So gibt es die

  • Behandlungen rund um den Zahnersatz, die
  • kieferorthopädischen Behandlungen und die
  • Behandlungen mit höherwertigen Materialien,

wo zwar die Behandlung an sich in der Regel auch von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird, aber eben nur die einfachsten Materialien (zum Beispiel zur Zahnfüllung) kostenmäßig übernommen werden.

Falls man sich nun für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung entscheiden sollte, sollte man unter anderem auch genau darauf achten, welche dieser drei Leistungsarten in den jeweiligen Versicherungsbedingungen auch eingeschlossen sind. Neben dem Beitrag, auf den später noch etwas näher eingegangen wird, unterscheiden sich die verschiedenen Anbieter von Zahnversicherungen zudem noch dahingehend, dass einige Anbieter detaillierte Fragen zum Zustand der Zähne stellen, andere Versicherungen verzichten zum Beispiel völlig auf diese Gesundheitsfragen.

Falls man diese Fragen beantworten muss, sollte man auch wahrheitsgemäße und genaue Angaben achten, da ansonsten möglicherweise im Schadensfall eine Leistung aufgrund von unvollständigen Angaben verweigert werden kann. Ein wichtiger Unterschied zwischen den Zahnzusatzversicherungen besteht zudem darin, ob die Versicherung sofort nach Abschluss gültig ist oder ob es eine bestimmte „Sperrfrist“ gibt. Diese besagt oftmals, dass erst ab einem halben Jahr nach Abschluss der Versicherung ein Leistungsanspruch besteht. Dadurch möchte der Versicherer vermeiden, dass man die Zahnzusatzversicherung nur abschließt, um sehr kurzfristige eine sehr teure Zahnersatzbehandlungen nicht mit einem hohen Eigenanteil durchführen lassen zu müssen.

Spezielle Zahnversicherungen zur Absicherung von Kindern

Besonders für Kinder ist es wichtig, dass im Rahmen der Zahnversicherung auch kieferorthopädische Behandlungen mit eingeschlossen werden, da diese bei Kindern und Jugendlichen häufig vorkommen können und dann oftmals auch sehr kosten- und zeitintensiv sind. Von der Beitragshöhe her gibt es verschiedene Kriterien, die einen Einfluss auf den zu zahlenden Beitrag zur Zahnzusatzversicherung haben.

In erster Linie sind das natürlich die gewählten Leistungen (Tarif), die Höhe der maximalen Erstattung in Prozent vom Rechnungsbetrag, Zustand der Zähne bei Abschluss der Versicherung und vor allem auch das Eintrittsalter der versicherten Person. Für Kinder und Jugendliche kann man eine Zahnzusatzversicherung in der Regel schon für unter 10 Euro im Monat abschließen. Ein 40-jähriger Mann bzw. eine 40jährige Frauen müssen bei den gewöhnlichen Leistungen der Zahnzusatzversicherung schon von einem monatlichen Beitrag zwischen 15 und 30 Euro ausgehen, sodass sich also der Abschluss der Versicherung in frühen Jahren durchaus lohnt.

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