Erste Hilfe leisten kann Leben retten

Glaubt man Statistiken, so passieren die meisten Unfälle kleinerer und mittlerer Ausprägung im Haushalt. Schnitte, Verbrennungen, Verätzungen und sogar Vergiftungen sind hier schnell herbei geführt. Doch es passieren nicht weniger Unfälle mit weitaus größerer Tragweite – beispielsweise im Straßenverkehr.

Zu wissen, wie man in einem solchen Notfall angemessen agiert, ist für die erste Hilfe nach einem Unfall entscheidend.

Wie kann ich erste Hilfe im Notfall leisten?

Einen Überblick über die zugrunde liegende Situation zu erhalten, ist dabei überaus wichtig. Um Übersicht zu erhalten, ist es ratsam, die folgenden Anhaltspunkte zu checken:

  • Wie viele Menschen sind betroffen?
  • Sind die Verletzten ansprechbar oder bewusstlos?
  • Besteht eine unmittelbare Lebensgefahr?
  • Können weitere Personen um Mithilfe gebeten werden?

Hat man einen ersten Eindruck von der Situation gewonnen, ist es ratsam, im Rahmen eigener Möglichkeiten tätig zu werden und betroffene Personen zu versorgen. Doch unterschätzen Sie bei der Erstversorgung verletzter Personen nicht Ihr eigenes Wissen. Ein falscher Handgriff oder eine falsche Annahme tragen in einigen wenigen Fällen eher zu einer Verschlimmerung der vorliegenden Situation und des Zustandes der Betroffenen bei. Sollten Sie dennoch zur Tat schreiten, dann sind die folgenden Schritte für eine Erstversorgung zumeist angebracht:

  • Machen Sie andere Personen durch lautes Hilferufen auf sich aufmerksam
  • Prüfen Sie die Atmung des Verletzten. Wenn die Atmung schwach und unregelmäßig ist oder gar keine Atmung bzw. Puls mehr wahrzunehmen sind, dann rufen Sie sofort die Nummer 112 an und starten Wiederbelebungsmaßnahmen.
  • Personen, die zwar bewusstlos sind, aber noch selbstständig atmen können, werden in die stabile Seitenlage gebracht. Dann die 112 wählen.

Was bei der Notrufabsetzung zu beachten ist

Die Nummer 112 ist europaweit kostenlos erreichbar. Durch den Anruf wird die nächste Rettungsleistelle kontaktiert. Handynotrufe sind nur möglich, wenn sich eine SIM-Karte im Mobiltelefon befindet. Diese Schutzmaßnahme dient vor allem dazu, Missbrauch vorzubeugen, da bis vor kurzem ohne SIM-Karteneinsatz keine Kartenrückverfolgung möglich war und dadurch sogenannte „Spaßnotrufe“ vermehrt abgesetzt worden sind.

Ist der eigene Aufenthaltsort einem nicht bekannt, kann man sich kostenlos bei einem Handy-Ortungssystem der Björn-Steiger-Stiftung registrieren.

Sie sollten die wichtigsten Informationen an diese Stelle weitergeben:

  • Wo (wann) ist der Unfall passiert?
  • Wie ist der Unfall zu Stande gekommen?
  • Wie viele Personen sind in den Unfall verwickelt?
  • Wer ist verletzt und welche Verletzungen liegen vor?
  • Eigenen Namen nennen

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