Gesetzliche Unfallversicherung – was deckt sie ab?

Die gesetzliche Unfallversicherung gehört in Deutschland zur Sozialversicherung und deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Sie dient dazu, nach einem Arbeitsunfall die Gesundheit und normale Leistungsfähigkeit wiederherzustellen, wobei alle geeigneten Mittel in diesem Fall von der Versicherung übernommen werden.

Dazu zählen im Wesentlichen medizinische Leistungen, aber auch Lohnersatzleistungen und Entschädigungsleistungen wie Verletzten- oder Hinterbliebenenrente. Sollte die Erwerbsfähigkeit gemindert sein, so springt die Versicherung auch mit einer entsprechenden Geldleistung ein, um den weiteren Lebensstandard des Versicherten zu erhalten.

Aber auch der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung kann durch bestimmte Faktoren geschädigt werden. Bei grober Fahrlässigkeit, wenn zum Beispiel der Arbeitnehmer die Vorschriften am Arbeitsplatz wissentlich oder absichtlich missachtet und es in Folge dessen zu einem Unfall kommen sollte, erlischt der Versi cherungsschutz. Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall für die Kosten selber aufkommen und hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Auch bei dem Konsum von Alkohol und Rauschmitteln am Arbeitsplatz verfällt der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ist zum Beispiel der Einfluss von Alkohol bei einem Arbeitsunfall nachweisbar, so muss der Versicherte die medizinischen Kosten, die durch den Unfall entstehen, selber tragen. Pflichtversichert in der jeweiligen gesetzliche Unfallversicherung sind: Arbeitnehmer, Kinder, die eine Tagesstätte besuchen, Schüler, Studenten, Landwirte und Auszubildende. Dennoch empfiehlt es sich eine private Unfallversicherung abzuschließen, da die meisten Unfälle immer noch erwiesenermaßen im privaten Umfeld geschehen.

Eine private Unfallversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Versicherung sein

Studien belegen immer wieder, dass die meisten Unfälle im häuslichen Umfeld oder in der Freizeit geschehen. Rund 60 Prozent der sich jährliche ereignenden Unfälle geschehen nicht am Arbeitsplatz, was den zusätzlichen Abschluss einer privaten Unfallversicherung durchaus sinnvoll macht. Im Falle eines Unfalls erhält der Versicherungsnehmer einen einmaligen Geldbetrag oder aber eine Unfallrente in entsprechender Höhe. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz zu allen Zeiten und an allen Orten der Welt.

Doch bei der Wahl der richtigen privaten Unfallversicherung ist erhöhte Vorsicht geboten, da die Vielfalt der verschiedenen Angebote und Anbieter sehr groß geworden ist. Teilweise sehr undurchschaubar präsentieren sich die Unfallversicherungen der einzelnen Anbieter, wodurch auch manchmal die einzelnen Leistungen im Schadensfall schwer erkennbar sind. Es ist besonders darauf zu achten, wie hoch die Leistungen der Versicherung sind, wenn es nur zu einem geringfügigen Schaden kommen sollte, der im Leben bei weitem häufiger vorkommt, als die vollständige Invalidität. Einige Anbieter tendieren dazu, gerade in diesem Bereich die günstigen Beiträge wieder wettzumachen.

Bei der Wahl der richtigen, privaten Unfallversicherung sollte das Augenmerk deswegen vor allen Dingen auf den Entschädigungssummen liegen, die im Falle der Invalidität gezahlt werden. Extras, wie Kurkostenbeihilfe, Krankentagegeld und Schmerzensgeld treiben die Beiträge zur privaten Unfallversicherung nur unnötig in die Höhe.

Die private Unfallversicherung deckt keine Krankheiten ab

Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die in ihrem Schutz auch Berufskrankheiten beinhaltet, deckt die private Unfallversicherung keine Krankheiten ab, sondern lediglich Unfälle, die sich in der Freizeit ereignet haben. Der Versicherungsschutz einer privaten Unfallversicherung tritt nur in Kraft, wenn ein von Außen wirkendes Ereignis einen unfreiwilligen Gesundheitsschaden hervorgerufen hat. Ein Sturz oder ein Fahrradunfall kann beispielsweise solch ein Ereignis sein. Ein Herzinfarkt, der im eigentlichen Sinne auch zu einem unfreiwilligen Gesundheitsschaden führt, wird von der Versicherung nicht abgedeckt, da es sich nicht um ein Ereignis handelt, das von außen auf den Körper eingewirkt hat und den bleibenden Schaden verursacht hat.

Wichtig ist es, einen Unfall umgehend der privaten Unfallversicherung zu melden. In den Versicherungsbedingungen der meisten Anbieter ist klar festgelegt, dass die Meldung unverzüglich erfolgen muss und bis spätestens vier Tage nach dem Unfall muss ein Arzt aufgesucht werden. Je nach Anbieter ist es auch notwendig, innerhalb von 15 bis 24 Monaten ein entsprechendes Gutachten vorzulegen, damit die Versicherung mit der Zahlung beginnen kann. Achtet der Versicherte nicht auf die Einhaltung der gesetzten Fristen, verfällt sein Anspruch auf entsprechende Geldleistungen, obwohl er die Beiträge immer gezahlt hat. Vor Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist es deswegen angebracht, sich die Policen sehr genau anzusehen, um versteckte Fallen auszuschließen.