Implantologie ist ein wichtiger Teilbereich der Zahnmedizin

Der Erhalt der bleibenden Zähne ist ein wichtiges Anliegen im Bereich der modernen Zahnmedizin. Jedoch kommt es auch bei guter Pflege, regelmäßiger Vorsorge- und Prophylaxemaßnahmen, altersbedingt zum natürlichen Verlust der Zähne. Auch Folgen eines Unfalls oder einer Erkrankung können den vorzeitigen Einsatz eines Zahnersatzes nötig machen.

Ein solcher Zahnersatz kann unter anderem durch eine Brücke, eine Krone oder durch eine Prothese erfolgen. Seit Ende der 60er-Jahre ist zusätzlich das Einsetzen von Zahnimplantaten in Deutschland bekannt. Hierbei wird der Zahn fest im Kiefer verankert und hat aufgrund dessen, enorme Vorteile gegenüber den herkömmlichen Methoden.

Die Nachfrage nach einem Zahnimplantat wuchs daher stetig an und immer mehr zahnmedizinische Praxen boten die Implantologie an. Seit Ende der 80er-Jahre ist die Implantologie ein Bestandteil der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ). Hier werden die entsprechenden Leistungen und auch die zu zahlenden Honorare aufgeführt, nach denen die Zahnmediziner einen Kostenvoranschlag erstellen.

Einsetzen des Implantats im Sinne der Implantologie

Um einen oder mehrere fehlende Zähne durch ein Zahnimplantat zu ersetzten, bedarf es einen kleinen operativen Eingriff. Dieser wird in der Regel ambulant und unter örtlicher Betäubung bei einem Kieferchirurgen durchgeführt. Dieser arbeite eng mit dem behandelnden Zahnarzt zusammen.

Das eingesetzte Schraubimplantat ersetzt hierbei die fehlende Zahnwurzel und wird daher fest in den Kieferknochen eingesetzt. Bei der Wahl des Schraubimplantats hat der Kieferchirurg eine große Auswahl an unterschiedlichen Implantatsystemen zur Verfügung. Je nach Funktion des zukünftigen Implantats wird das passende System ausgewählt. Auch der Kieferknochen selber ist ein wichtiger Punkt bei der Wahl des optimalen Implantats.

Vor dem Einsetzen des Implantats ist eine ausführliche Diagnostik notwendig. Diese wird in der Regel mithilfe einer Röntgenaufnahme der entsprechenden Kieferregion durchgeführt. Auf dem Röntgenbild kann dann auch eingesehen werden, ob vor Behandlungsbeginn noch weitere Vorbereitungen, z.B. eine Zahnsanierung oder Parodontosebehandlung.

Im Anschluss erfolgt eine ausführliche Beratung über eventuelle Alternativen in Form unter anderem Brücken oder Kronen und über den genauen Ablauf des weiteren Vorgehens bei einer Implantation. Bei der Implantation des Schraubgewindes, wird mithilfe eines speziellen Bohrers und einer Schablone ein entsprechen großes Loch in den Kiefer gebohrt. Dieses ist durch die Narkose im Normalfall vollkommen schmerzfrei. Im Anschluss an das Bohren wird das Implantat je nach System fest in den Kiefer geschraubt oder geklopft und die offene Wunde im Zahnfleisch mit einer kleinen Naht wieder verschlossen.

Bis die Wundheilung abgeschlossen ist und das Implantat mit dem Kieferknochen fest verwachsen und voll belastbar ist, wird ein Provisorium eingesetzt. Dieses ermöglicht ein weitestgehend beschwerdefreies Kauen und Essen und hat zugleich eine schützende Funktion für die empfindliche Operationswunde.

Da die Abheilung der Wunde einige Wochen andauern kann, wird in der Regel ein Provisorium durch eine Klemmprothese angefertigt. Ist die Wunde vollkommen abgeheilt und der Kieferknochen voll belastbar, wird auf den Implantatkörper ein Implantataufbau aufgebracht, der den Zahn praktisch ersetzt. Im Anschluss daran erfolgt die Oberkonstruktion des Zahns, die je nach Umfang der zu ersetzenden Zähne aus einer einzelnen festen Krone, einer Brücke oder auch einem Steg besteht.

Nach Ende der Behandlung werde innerhalb des ersten Jahres eine bis zwei Nachsorgeuntersuchungen durchgeführt. Hierbei werden die Festigkeit des Implantats und auch die Funktion überprüft. Zusätzlich sollte eine regelmäßige Routinekontrolle inklusive geeigneter Vorsorge- und Prophylaxemaßnahmen erfolgen, um eine lange Lebensdauer der Implantate zu ermöglichen. Diese kann bei richtiger Pflege bis zu 15 Jahre betragen.

Implantologie klärt auf: Kosten für Zahnimplantate

Die Kosten für ein zahnmedizinisches Implantat werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Diese zahlen in der Regel nur einen seit 2005 festgelegten Festzuschuss zur Behandlung, der durch das Einreichen eines Kosten- und Heilplans bewilligt wird. Bei dem Besitz einer Zahnzusatzversicherung oder bei privaten Krankenkassen ist die Höhe der Zuzahlung abhängig vom Inhalt der Versicherungspolice.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei den Krankenkassen jedoch ein Antrag auf Härtefall gestellt werden, bei dem dann unter Umständen bis zu 100% der Implantatskosten übernommen werden. Diese Kosten für ein Implantat ohne zusätzlichen Knochenaufbau können bis zu 2.500 € je Zahn betragen.