Professionelle Zahnreinigung

Eine professionelle Zahnreinigung unterscheidet sehr grundsätzlich von der häuslichen Zahnpflege. Auch die gründlichste Zahnreinigung und Mundhygiene daheim kann nicht an die Zahnreinigung in einer Praxis heranreichen.

Bei der professionellen Zahnreinigung werden restlos alle oberflächlichen und harten Beläge wie Zahnstein schonend von den Zähnen entfernt. Mit einem Strahlgerät (Airflow) wird dann eine pulverisierte Mischung aus Salz und Zitronenbestandteilen auf die Zähne gesprüht.

Damit werden auch viele tief sitzende Beläge entfernt. Zum Beispiel werden hier Beläge entfernt, die sich durch den Genuss von Kaffee, schwarzem Tee und anderen färbenden Getränken und Nikotin auf den Zähnen abgesetzt haben.

Nach der Entfernung der Beläge werden die Zähne mit einer groben Schmirgelpaste gerieben, die Politur. Danach erfolgt eine Versiegelung der Zähne, damit nicht sofort wieder neue Ablagerungen an den Zähnen anhaften können.

Nach der Behandlung wird sehr häufig noch ein Gelee auf die Zähne aufgetragen, um sie weniger empfindlich zu machen. Nach einer solchen Zahnreinigung darf über eine Stunde weder gegessen noch getrunken werden, außer klarem Wasser. Es sollte auch nicht geraucht werden.

Schon die einzelnen Maßnahmen und der Umfang zeigen, dass sich eine solche Behandlung durch die heimische Mundhygiene im Alltag ersetzen lässt. Wenn möglich sollte die professionelle Zahnreinigung in jedem Jahr einmal durchgeführt werden. Dass diese Behandlung nur einmal jährlich empfohlen wird, zeigt die Langzeitwirkung der professionellen Zahnreinigung.

Die Zahnreinigung in einer zahnärztlichen Praxis wird von den Krankenkassen nicht erstattet. Obwohl die Wirksamkeit der professionellen Zahnreinigung als Prophylaxe gegen Parodontitis und andere Zahnerkrankungen unumstritten ist, muss der Patient diese Behandlung selbst bezahlen. Wer eine private Zahnzusatzversicherung abschließt, kann bei Ansicht der Leistungen danach sehen, dass diese Reinigung erstattet wird. Die meisten Zahnzusatzversicherungen bieten dies an, sofern es keine reinen Zahnersatzversicherungen sind.

Professionelle Zahnreinigung ist keine Bleichung

Durch die gründliche Reinigung der Zähne in der zahnmedizinischen Praxis vom Fachpersonal oder dem Zahnarzt werden in der Regel die Zähne auch aufgehellt. Das ist eine natürliche Folge der gründlichen Entfernung aller Beläge. Allerdings setzen sich mit den Jahren Zahnbeläge nicht nur auf der Oberfläche der Zähne ab. Sie dringen auch in den Zahnschmelz ein und können zu bleibenden leichten oder stärkeren Verfärbungen führen. Solche Verfärbungen, die aus dem Inneren der Zähne sichtbar werden, können durch die Zahnreinigung nicht behoben werden.

Doch auch, um strahlend weiße Zähne zu erhalten, gibt es eine Methode in der zahnmedizinischen Praxis. Hier kann das Bleaching durchgeführt werden. Bleaching heißt in der Übersetzung soviel wie bleichen. Für ein Bleaching werden meist Präparate mit Wasserstoffperoxyd eingesetzt, die tiefer in den Zahn eindringen können. Sie können Sauerstoff-Radikale abspalten und somit die inneren Verfärbungen beseitigen.

Bleaching gilt als eine kosmetische Behandlung und wird somit weder von den gesetzlichen Kassen noch von Privatversicherungen bezahlt. Allerdings sollte auch vor einem Bleaching eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt werden, da ein Bleaching die Beläge nicht entfernt, sondern einfach nur weißen würde. Für den Ablauf gibt es die richtigen Empfehlungen in der Praxis.

Fragen zu Schmerzen während und nach der Zahnreinigung

Eigentlich ist eine professionelle Zahnreinigung nicht schmerzhaft. Das Entfernen des Zahnsteins kann stellenweise unangenehm sein, Druck auslösen, und bei der gründlichen Entfernung kann es auch zu leichtem Bluten kommen. Menschen sind jedoch sehr unterschiedlich in ihrem Schmerzempfinden. Daher kann es durchaus vorkommen, dass Patienten besonders die Entfernung der harten Beläge als schmerzhaft empfinden. Wer meint, hier zu große Probleme zu haben, kann mit dem Arzt auch über eine örtliche Betäubung sprechen. Oft wird allerdings auch ein Schmerzempfinden durch die Geräusche vorgestellt. Um dem vorzubeugen bekommen die Patienten oft Kopfhöher mit Musik aufgesetzt.

Nach der Behandlung bei einer professionellen Zahnreinigung sind die Zähne gründlich sauber und die festen Beläge fehlen. Daher kann in den ersten Tagen nach der Behandlung eine Empfindlichkeit bei heißen und kalten Getränken und Speisen auftreten. Diese leichte Überempfindlichkeit verschwindet jedoch schnell. Es kann ratsam sein, während der ersten zwei bis drei Tage nach der Zahnreinigung nicht zu kalt oder sehr heiß zu essen zu trinken, vor allem einen Wechsel von kalt zu heiß zu vermeiden.

Eine professionelle Zahnreinigung unterscheidet sehr grundsätzlich von der häuslichen Zahnpflege. Auch die gründlichste Zahnreinigung und Mundhygiene daheim kann nicht an die Zahnreinigung in einer Praxis heranreichen. Bei der professionellen Zahnreinigung werden restlos alle oberflächlichen und harten Beläge wie Zahnstein schonend von den Zähnen entfernt. Mit einem Strahlgerät (Airflow) wird dann eine pulverisierte Mischung aus Salz und Zitronenbestandteilen auf die Zähne gesprüht. Damit werden auch viele tief sitzende Beläge entfernt. Zum Beispiel werden hier Beläge entfernt, die sich durch den Genuss von Kaffee, schwarzem Tee und anderen färbenden Getränken und Nikotin auf den Zähnen abgesetzt haben. Nach der Entfernung der Beläge werden die Zähne mit einer groben Schmirgelpaste gerieben, die Politur.

Danach erfolgt eine Versiegelung der Zähne, damit nicht sofort wieder neue Ablagerungen an den Zähnen anhaften können. Nach der Behandlung wird sehr häufig noch ein Gelee auf die Zähne aufgetragen, um sie weniger empfindlich zu machen. Nach einer solchen Zahnreinigung darf über eine Stunde weder gegessen noch getrunken werden, außer klarem Wasser. Es sollte auch nicht geraucht werden. Schon die einzelnen Maßnahmen und der Umfang zeigen, dass sich eine solche Behandlung durch die heimische Mundhygiene im Alltag ersetzen lässt. Wenn möglich sollte die professionelle Zahnreinigung in jedem Jahr einmal durchgeführt werden. Dass diese Behandlung nur einmal jährlich empfohlen wird, zeigt die Langzeitwirkung der professionellen Zahnreinigung.

Die Zahnreinigung in einer zahnärztlichen Praxis wird von den Krankenkassen nicht erstattet. Obwohl die Wirksamkeit der professionellen Zahnreinigung als Prophylaxe gegen Parodontitis und andere Zahnerkrankungen unumstritten ist, muss der Patient diese Behandlung selbst bezahlen. Wer eine private Zahnzusatzversicherung abschließt, kann bei Ansicht der Leistungen danach sehen, dass diese Reinigung erstattet wird. Die meisten Zahnzusatzversicherungen bieten dies an, sofern es keine reinen Zahnersatzversicherungen sind.