Auskultation und deren Bedeutung

Das Wort Auskultation kommt aus dem lateinischen und bedeutet zuhören oder horchen. Damit meint man, eine Untersuchung, bei der der Arzt ein Stethoskop an Herz oder Lunge hält und dieses Organ damit abhört.

Entdeckt hat dieses Verfahren ein französischer Arzt namens Rene Laennec im Jahr 1816. Er war der Leibarzt von Napoleon I. Bonaparte. Bei den ersten Untersuchungen wurde nur das Ohr auf die Brust oder die Lunge des Patienten gelegt. Dann verfeinerte er seine Untersuchungsmethode und verwendete ein zusammengerolltes Papier. Später machte man das mit einem Hörrohr. Im Jahr 1839 erfand Josef von Skoda das Stethoskop. Ein Hörrohr wird heute noch hin und wieder von Hebammen verwendet, um bei Schwangeren die kindlichen Herztöne abzuhören.

Wann wird eine Auskultation gemacht?

Die erste Auskultation erfolgt schon in den ersten Minuten des Lebens. Der Kinderarzt hört das Neugeborene ab, um Herzstörungen schon in den ersten Lebensminuten erkennen zu können. Er hört zusätzlich die Lunge ab, um zu hören, wie sie arbeitet und ob sie ihre Tätigkeit so macht, wie es sein soll. Sollte hier was nicht in Ordnung sein, wird das Baby auf die Intensivstation gebracht, dort wird es von Kinderfachärzten genauer untersucht und eine Behandlung eingeleitet. Oft müssen Babys in den ersten Lebenstagen ein wenig mit Sauerstoff versorgt werden, das erfolgt in einem Brutkasten.

Bei jeder Routineuntersuchung wird der Arzt das Herz und die Lunge abhören. Bei Erkältungen, bei denen die Lunge betroffen ist, kann der Arzt mit dem Stethoskop lokalisieren, in welchem Bereich die Lunge belegt ist. Dazu legt er das Stethoskop an verschiedenen Stellen des Körpers an, worunter die Lunge liegt. Beim Atmen entstehen Geräusche. Der Arzt kann sie mit dieser Untersuchung unterscheiden, ob es normale Geräusche sind, oder solche, die auf eine Erkrankung hindeuten. Wenn er Geräusche hört, die nicht normal sind, kann er durch das Hören unterscheiden, ob es trockene oder feuchte sind. Dahin gehend stellt der Arzt seine Diagnose und leitet die Behandlung ein.

Bei der Untersuchung des Herzens hört der Arzt auf die Herztöne und auf etwaige Herzgeräusche. Um eine genaue Diagnose stellen zu können, hört der Arzt das Herz nicht nur an einer Stelle ab, sondern an mehreren. Diese Geräusche, die er hört, können auf eine Schädigung der Herzklappe, auf eine defekte Herzscheidewand oder auch eine Herzbeutelentzündung hindeuten. Ebenso wird der Bauch abgehört. Hier hört der Arzt auf die Darmgeräusche. So kann er die Darmtätigkeit feststellen. Sollte ein Darmverschluss vorliegen, kann dies der Arzt auch mit der Auskultation feststellen. Beim Blutdruckmessen hört der Arzt auf die Geräusche, die das Blut macht, wenn es durch die Venen strömt. Daran erkennt er, ob eine Verengung der Venen vorliegt oder nicht.

Eine besondere Art der Auskultation ist die Kratzauskultation. Bei dieser Untersuchung legt  der  Arzt das Stethoskop auf  die Stelle des Körpers, worunter das zu untersuchende Organ liegt. Dann kratzt er vorsichtig mit dem Fingernagel über die Haut des Patienten. Anhand des Schalls kann der Arzt die Größe des Organs feststellen. Das wird vor allem bei einer Untersuchung der Leber oder Milz gemacht. Die Auskultation bei Schwangeren wird gemacht, um zu hören, ob die kindlichen Herztöne der Norm entsprechen. Sollte hier etwas Auffälliges sein, wird bei der Geburt ein Kinderarzt dabei sein, der das Kind sofort nach der Geburt übernimmt und gründlich untersucht.

Bezahlen die Kassen die Kosten für die Auskultation?

Die Kassen übernehmen die Kosten für die Untersuchung. Sie ist im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung vorgesehen. Bei jedem Arztbesuch wird der Arzt den Patienten abhören. Auch im Bereich der Schwangerenvorsorge ist eine Auskultation sowohl der werdenden Mutter als auch dem ungeborenen Kind vorgesehen. Darum übernehmen die Krankenkasse die Kosten, die für diese Untersuchungen entstehen.

Wenn die Schwangere zu einer Hebamme geht, um dort die Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen des Mutterpasses durchführen zu lassen, werden diese Kosten von den Kassen bezahlt. Sollte ein Patient Beschwerden haben, und deswegen den Arzt aufsuchen, übernehmen die Kassen diese Kosten. Ebenfalls übernehmen die Kassen die Kosten, wenn ein Patient krankheitsbedingt sich öfters einer Auskultation unterziehen muss.